
Willkommen!
Liebe Patientinnen und Patienten,
Wir lassen niemanden unversorgt. Aus Kapazitätsgründen beschränken wir unsere Neuaufnahmen in der Regel jedoch auf Patienten, die keinen Hausarzt vor Ort haben und können nicht allen Wechselwünschen entsprechen. Dafür bitten wir Sie um Verständnis. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass unsere Praxis im ersten Stock liegt und leider keinen Aufzug hat und in absehbarer Zeit auch nicht bekommen wird. Sie müssen also in der Lage sein, eine Treppe zu bewältigen.
Unsere Sprechzeiten sehen Sie unter dem Reiter „Kontakt“ .
Der ärztliche Bereitschaftsdienst, den Sie außerhalb unserer Sprechzeiten in dringlichen Fällen unter der Telefonnummer 116 117 erreichen, ist besetzt montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 8:00h, mittwochs und freitags von 13h bis 8:00h des Folgetages sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 8:00h bis 8:00h.
Auch an Brückentagen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst wie an Wochenenden und Feiertagen unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Die dazugehörigen Anlaufpraxen befinden sich in der Klinik in Bad Oldesloe und in der Parkklinik Manhagen, in der Sie mich auch das ein oder andere Mal beim Notdienst antreffen können. Bitte beachten Sie deren jeweiligen Öffnungszeiten, die Sie ebenfalls unter der 116 117 erfragen können.
In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die 112.
Praxisschließzeiten wegen Urlaub und Fortbildungen
03.07.26 Fortbildung : da dieses ein Freitagnachmittag ist, haben in dringlichen Fällen die Anlaufpraxen geöffnet
23./24.07.26: Fortbildung, Vertretung Dr Wismar, Jersbeker Str 12, 22941 Bargteheide, Tel: 04532 - 21180
14.08.26 Fortbildung : da dieses ein Freitagnachmittag ist, haben in dringlichen Fällen die Anlaufpraxen geöffnet
20.08.-04.09.26 Urlaub - Vertreter: Dr. Wismar, Jersbeker Str 12, 22941 Bargteheide, Telefon: 04532 - 21180 Dr. Völtzer und Zarini, Jersbeker Straße 9, Bargteheide, Tel: 04532-24342
Infektsprechstunde/Telefonische Krankschreibung
Seit dem 07.12.23 kann man sich bei leichten Infektionserkrankungen (z.B. Erkältungen oder Magen-Darm-Infektionen) telefonisch krank schreiben lassen. Voraussetzung dafür ist: die Patienten sind in der Praxis persönlich bekannt und die Versicherungskarte hat im laufenden Quartal vorgelegen, sonst muss eine Botenperson diese bringen, bevor die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) final erstellt werden kann. Weiterhin soll es sich um eine Erkrankung bei einer Person handeln, bei der kein schwerer Verlauf zu erwarten ist. Melden Sie sich telefonisch gern am ersten Tag, ab dem die AU erfolgen soll. Erst- AUs können aber auch noch bis zu drei Tagen rückdatiert werden. Bei längerer AU Dauer als drei Tage möchte ich Sie in der Regel zumindest einmal persönlich sehen und untersuchen. Die maximale AU Dauer per telefonischer Krankschreibung sind per Gesetz 5 Tage.
Die Möglichkeit der telefonischen AU gilt auch für Krankschreibungen zur Betreuung eines erkrankten Kindes bis zum 12. Lebensjahr (mit dem 12. Geburtstag geht dieses nicht mehr). Die Voraussetzungen sind dieselben wie oben beschrieben.
WICHTIG !!!
Folgekrankschreibungen müssen immer lückenlos verlängert und können nicht rückdatiert werden! Es zählt immer nur das Datum des Ausstellens. Das ist besonders wichtig bei AUs nach 7 Wochen mit Krankentagegeld, denn die GKV muss keine Lückentage in der AU bezahlen, egal wie lange die AU besteht und egal ob ein Feiertag oder ein Wochenende dazwischen war.
Maskenpflicht und Infekte
Für Arztpraxen gilt ab 07.04.23 keine Maskenpflicht mehr. Wer möchte, darf natürlich weiterhin eine tragen. Um alle Patienten gegenseitig vor Ansteckung zu schützen, weisen Sie uns bitte bei Kontaktaufnahme schon am Telefon oder spätestens beim Betreten der Praxis auf akute Infektzeichen (Ekältung/Fieber/Erbrechen/Durchfall o.ä.) hin. Bitte klingeln Sie in diesem Fall beim Betreten der Praxis oben an der Tür. Dann können wir Sie in einen gesonderten Warteraum setzen. Im Infektfall ist das Tragen einer Maske und auch die Händedesinfektion in den Praxisräumen wünschenswert, weil Sie somit für den Ansteckungsschutz Ihrer Mitmenschen sorgen.
Hausarztvermittlungsfall/Terminservicestelle (TSS)
Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit für uns Hausärzte, dringende Fälle (wie auch schon seit jeher möglich und auch praktiziert, nur nicht extra vergütet) direkt zu einem Facharzt zu vermitteln. Aufgrund der dadurch enstandenen Kosten, die unter dem Strich nicht zu einer Verbesserung und/oder zeitnahen Versorgung der Patienten insgesamt geführt haben sollen, wird der Hausarztvermittlungsfall und die Dringlichkeitsüberweisung in ihrer jetzigen Form zum Sommer 2026 wieder abgeschafft.
Noch gilt:
Für die Vermittlung eines dringenden Falles ist es zwingende Voraussetzung, dass es eine Diagnose gibt, die diese Dringlichkeit rechtfertigt und dass der Hausarzt (!) den Termin veranlasst, indem er mit der Facharztpraxis in Kontakt tritt. In unserer Praxissoftware ist erst nach Eintragen dieser speziellen Termin- und Behandlerdaten das Ausdrucken überhaupt erst möglich. Einen Hausarztvermittlungsfall kann sich also weder der Patient mit dem generellen Bedürfnis nach einem zeitnahen Termin noch der Facharzt mit dem Bedürfnis nach einer besseren Vergütung bei zusätzlichem Arbeitsaufkommen durch neue Patienten „wünschen“! Leider stehen wir Hausärzte jeden Tag mehrfach vor dem Problem, durch ausführliche Erklärung darlegen zu müssen, warum wir Patienten eine solche Überweisung nicht geben dürfen, die von manchen Facharztpraxen für eine einfache Terminvergabe verlangt wird, weil z.B. keine Neupatienten mehr angenommen werden. Das Einforden und Ausstellen von Hausarztvermittlungsfällen für nicht dringliche Fälle mit einer entsprechenden Diagnose ist nicht zulässig!
Das Gleiche wie für den Hausarztvermittlungsfall gilt für den TSS- Vermittlungsfall, den Erhalt eines dringlichen Termins bei einem Arzt oder Psychologen mittels eines sogenannten TSS- Vermittlungscodes, den Sie über den Hausarzt oder die Terminservicestelle der KV (Tel 116 117) erhalten können.
Impfneuerungen/Diverses
Coronaimpfungen werden seit einigen Monaten gar nicht mehr angefragt. Die Infekte durch diesen Erreger haben sich inzwischen in die Gesellschaft "eingepflegt" und verlaufen wie andere grippale Infekte auch. Leider haben aktuelle Daten zu post-Covid-Therapien keine vielversprechenden Ergebnisse erbracht. Impfungen zur Vermeidung von post-Covid- Zuständen können daher immer noch empfohlen werden, die allgemeinen Impfvorgaben für CoVid19 sind inzwischen deutlich gelockert.
Die Impfempfehlungen für Gürtelrose (Herpes Zoster) - Regelimpfung ab 60 Jahren - und deren Erstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben sich geändert: Risikopatienten (z.B. solche mit immunsuppressiver Therapie oder krankheitsbedingter Immunschwäche) können sich schon ab Vollendung des 18. Lebensjahres auf Kosten der GKV dagegen impfen lassen.
Die RSV- Impfung (gegen ein Virus, das schwere Bronchitis erzeugt) kann in der Regel ab 75 Jahren, bei vorerkrankten Menschen mit Herz- Kreislauf-/ oder Lungenerkrankungen jetzt auch schon ab 60 Jahren geimpft werden.
Impfungen gegen Erreger der Hirnhautentzündung Typ C,W,A,Y sind bei Jugendlichen in die Regelimpfung mit aufgenommen worden.
